Was tun nach einem Unfall? Genau diese Frage stellen sich viele Menschen erst dann, wenn es schon gekracht hat. Der Puls geht hoch, alle sind aufgeregt – und häufig will man die Situation einfach nur schnell hinter sich bringen. Gerade deshalb passieren in den ersten Minuten viele Fehler, die später bei der Schadenregulierung teuer werden können.
Wer nach einem Unfall richtig handelt, schützt Menschen, sichert Beweise und verhindert, dass wichtige Ansprüche verloren gehen. Diese Soforthilfe-Checkliste vom Ingenieurbüro Salman zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie nach einem Unfall tun sollten – klar, praktisch und in der richtigen Reihenfolge.
1. Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern
Der erste Schritt nach einem Unfall ist die Absicherung der Unfallstelle. Das schützt Sie, andere Beteiligte und den nachfolgenden Verkehr. Schalten Sie sofort den Warnblinker ein, ziehen Sie vor dem Aussteigen die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf.
| Ort des Unfalls | Abstand Warndreieck |
|---|---|
| Innerorts | ca. 50 Meter |
| Landstraße | ca. 100 Meter |
| Autobahn | ca. 150 bis 200 Meter |
Wichtig: Ihre eigene Sicherheit geht vor. Bringen Sie sich auf Autobahnen hinter die Leitplanke, wenn das möglich ist.
2. Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen
Wenn Menschen verletzt sind, geht Hilfe vor Schadenregulierung. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welche Verletzungen sind erkennbar?
- Wer ruft an?
- Warten Sie auf Rückfragen.
3. Polizei rufen – ja oder nein?
Nicht bei jedem Blechschaden kommt die Polizei zwingend. In diesen Situationen ist sie aber dringend zu empfehlen:
- Personenschäden
- unklarer Schuldfrage
- Fahrerflucht
- hoher Sachschaden
- Verdacht auf Alkohol oder Drogen
- aggressivem Verhalten
- fehlenden Versicherungsdaten
- ausländischem Kennzeichen
- Mietwagen oder Firmenwagen
- Unfall mit LKW, Motorrad oder mehreren Beteiligten
- Verdacht auf manipulierten Unfall
- beschädigter öffentlicher Einrichtung
- Streit über den Unfallhergang
4. Unfallstelle nur räumen, wenn es sicher ist
Bei kleinen Blechschäden und fahrbereiten Fahrzeugen sollte die Unfallstelle nach der Dokumentation zügig geräumt werden. Vorher unbedingt Fotos machen:
- Endposition der Fahrzeuge
- Kennzeichen und Schäden
- Straße und Fahrbahnmarkierungen
- Verkehrsschilder und Ampeln
- Bremsspuren, Glassplitter, Fahrzeugteile
- Umgebung, Wetter- und Sichtverhältnisse
5. Daten mit dem Unfallgegner austauschen
Notieren oder fotografieren Sie:
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail
- Kennzeichen, Marke, Modell
- Versicherung und Versicherungsnummer
- Name des Fahrers und ggf. abweichenden Halters
- Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein, wenn möglich
- Zeugen: Name, Telefon, Adresse, kurze Aussage

6. Unfall richtig dokumentieren
Eine gute Dokumentation ist entscheidend. Machen Sie lieber zu viele Fotos als zu wenige – mindestens 20 bis 30. Erstellen Sie zusätzlich eine einfache Skizze mit Fahrtrichtungen, Positionen und Kollisionspunkt.
7. Keine Schuld eingestehen
Geben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis ab. Vermeiden Sie Sätze wie:
- „Ich bin schuld.“
- „Ich habe nicht aufgepasst.“
- „Ich zahle das privat.“
- „Meine Versicherung übernimmt alles.“
- „Das war mein Fehler.“
8. Europäischen Unfallbericht nutzen
Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis, solange nur der Unfallhergang dokumentiert wird. Lesen Sie aber alles genau durch, bevor Sie unterschreiben.
9. Nicht zuerst die gegnerische Versicherung steuern lassen
Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Berater. Bevor Sie etwas zusagen, sollten Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen kontaktieren – besonders bei:
- unverschuldetem Unfall
- Schaden oberhalb eines Bagatellschadens
- Leasing- oder finanziertem Fahrzeug
- neuem oder hochwertigem Fahrzeug
- Elektroauto, Motorrad, Firmenwagen, LKW
- Totalschadenverdacht, Wertminderung, Nutzungsausfall
- Versicherungskürzung

10. Unabhängigen Sachverständigen kontaktieren
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten in der Regel, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt.
Ein unabhängiger Sachverständiger hilft bei Schadenaufnahme, Beweissicherung, Reparaturkostenkalkulation, Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschadenprüfung sowie der Kommunikation mit Anwalt, Werkstatt und Versicherung.
11. Eigene Versicherung informieren – wann ist das nötig?
Ihre Haftpflichtversicherung sollten Sie informieren, wenn Sie den Unfall verursacht haben könnten, die Schuldfrage unklar ist oder der Gegner Ansprüche gegen Sie stellt. Ihre Kaskoversicherung ist bei Eigenverschulden, Fahrerflucht, Wild-, Vandalismus- oder Diebstahlschäden relevant.
12. Anwalt einschalten – wann sinnvoll?
Ein Verkehrsrechtsanwalt ist besonders bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, Totalschaden, Leasing, hoher Schadenhöhe, Versicherungskürzung, ausländischem Unfallgegner oder Fahrerflucht sinnvoll. Die Kosten trägt bei Haftpflichtfällen häufig die gegnerische Versicherung.
13. Werkstatt nicht vorschnell beauftragen
Beginnen Sie die Reparatur nicht, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert wurde – sonst können wichtige Beweise verloren gehen und die Versicherung bestreitet später einzelne Positionen.
14. Was tun bei Fahrerflucht?
Sofort Polizei rufen, Unfallort nicht verändern, Fotos machen, Zeugen suchen, mögliche Kameras notieren und die eigene Versicherung kontaktieren, wenn Kasko relevant ist.
15. Was tun bei Parkschaden?
Bei bekanntem Verursacher: Daten austauschen, Fotos machen, keine Privatregelung ohne Prüfung. Bei unbekanntem Verursacher: Polizei rufen, Schaden dokumentieren, Zeugen und Kameras suchen, eigene Kasko prüfen. Für Park-, Auffahr- und Rangierschäden im Bremer Süden informiert der KFZ Gutachter Bremen Kattenturm über die Begutachtung vor Ort nach Absprache.
16. Was tun bei Unfall mit Mietwagen, Leasing oder Firmenwagen?
Bei Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeugen gelten zusätzliche Meldepflichten. Vertrag prüfen, Arbeitgeber, Fuhrparkleitung oder Leasinggeber informieren und keine vorschnellen Schuldeingeständnisse abgeben.
17. Was tun bei Unfall mit Motorrad?
Verdeckte Schäden an Rahmen, Gabel, Schwinge, Lenker, Felgen und Bremsen sind kritisch. Schutzkleidung fotografieren und aufbewahren, Helm nach Sturz nicht weiterverwenden. Mehr dazu auf der Seite Motorradgutachten.
18. Was tun bei Unfall mit Elektroauto?
Bei Elektroautos auf Hochvoltkomponenten, Unterboden, Batteriegehäuse und Warnhinweise achten. Keine beschädigten Hochvoltbereiche berühren. Mehr dazu auf der Seite Elektroauto Gutachten.
19. Die häufigsten Fehler nach einem Unfall
- Unfallstelle nicht ausreichend sichern
- keine Fotos machen
- keine Zeugen notieren
- Schuldanerkenntnis abgeben
- Schaden privat regeln, ohne Prüfung
- gegnerische Versicherung zuerst steuern lassen
- Versicherungsgutachter akzeptieren
- nur Kostenvoranschlag statt Gutachten
- Wertminderung vergessen
- Nutzungsausfall nicht geltend machen
- Fahrzeug vor Begutachtung reparieren lassen
- Totalschadenwerte ungeprüft akzeptieren
- Anwalt zu spät einschalten

20. Kurze Checkliste: Was tun nach einem Unfall?
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle absichern
- Verletzte versorgen
- Notruf 112 bei Verletzten oder Gefahr
- Polizei 110 bei unklarer Lage, Fahrerflucht, Alkohol, hohem Schaden oder Streit
- Fotos von Unfallstelle und Schäden machen
- Daten austauschen
- Zeugen notieren
- Keine Schuld eingestehen
- Unfallbericht ausfüllen
- Fahrzeug auf Verkehrssicherheit prüfen
- Unabhängigen Gutachter kontaktieren
- Bei Bedarf Anwalt einschalten
- Erst danach Reparatur und Regulierung klären
Warum Ingenieurbüro Salman?
Das Ingenieurbüro Salman ist Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger für Bremen, Hamburg und Norddeutschland. Wir helfen Geschädigten nach einem Unfall schnell, klar und ohne unnötige Umwege.
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